Diese Führerscheinklassen bilden wir aus

Bei unserer Fahrschule bieten wir dir eine breite Auswahl an Führerscheinklassen an, welche vom Zweirad bis zum Omnibus reicht. Natürlich beraten wir dich individuell zu jeder einzelnen Klasse. Auf dieser Seite findest du einen kleinen Überblick aller Klassen, um dir den Überblick zu erleichtern.

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Zweiräder

Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht werden.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: keine
  • nötiger Vorbesitz: nichts

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor; bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h mit einer bbH von höchstens 50 km/h - sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Einschluss der Klassen: keine
  • nötiger Vorbesitz: nichts

A

"Schwere" Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Einschluss der Klassen: A2, A1 und AM
  • nötiger Vorbesitz: nichts

A1

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW Verhältnis Leistung zur Leermasse: 0,1 kW/kg, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Einschluss der Klassen: AM
  • nötiger Vorbesitz: nichts

A2

"Mittelschwere" Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung max. 35 kW Verhältnis Leistung zur Leermasse: max. 0,2 kW/kg

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss der Klassen: A1, AM
  • nötiger Vorbesitz: nichts

A80

Den A-Schein mit Schlüsselzahl 80 (SZ 80) erhält man durch Theorie- und Praxisunterricht sowie eine Prüfung für die Klasse A, bevor man das Mindestalter von 24 Jahren erreicht. Dies ermöglicht es, ab 21 Jahren Motorräder der Klasse A2 zu fahren und ab dem 24. Geburtstag auch der Klasse A, ohne eine erneute Fahrschule zu besuchen. Der SZ 80 lohnt sich, wenn man das 21. Lebensjahr erreicht hat und bis zum 24. Geburtstag noch einige Jahre vergehen. Man kann Kosten sparen und muss nicht zwei Jahre Fahrerfahrung sammeln oder eine zusätzliche Prüfung für den A-Schein ablegen.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Einschluss der Klassen: A
  • nötiger Vorbesitz: nichts
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PKW & Anhänger

B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Die Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger: Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse in jedem Fall Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer als 3,5 t ist.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss der Klassen: AM, L
  • nötiger Vorbesitz: nichts

B78

Mit dem Klasse B78-Führerschein dürfen alle Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und maximal acht Sitzplätzen plus Fahrer gefahren werden. Fahrzeuge mit manueller Gangschaltung sind nicht erlaubt. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sowie Anhänger über 750 kg, sofern das Gesamtgewicht von Anhänger und Fahrzeug zusammen nicht mehr als 3.500 kg beträgt, sind ebenfalls erlaubt.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss der Klassen: nichts
  • nötiger Vorbesitz: nichts

B196

Der B196-Führerschein erlaubt seit Anfang 2020 das Fahren von 125er-Motorrädern der Klasse A1 in Deutschland für Inhaber der Klasse B. Es sind keine theoretischen oder praktischen Prüfungen erforderlich, nur eine Fahrerschulung mit neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten. B196 gilt nur in Deutschland und kann nicht auf höhere Motorradklassen erweitert werden.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Einschluss der Klassen: A1
  • nötiger Vorbesitz: Klasse B für mindestens 5 Jahre

B197

Der Führerschein B197 ermöglicht seit zwei Jahren das Fahren von Schaltwagen trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug. Dafür sind zehn Schaltstunden und eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer erforderlich. Eine gesonderte Prüfung auf einem Schaltwagen ist nicht nötig. Die Automatik-Beschränkung kann nach den Schaltstunden und der Testfahrt aufgehoben werden. Der B197 gilt auch im Ausland. Bei Erweiterungen auf z.B. Lkw kann eine Automatikbeschränkung bestehen bleiben. Die Eintragung der B197 kostet ca. 30 Euro, ohne zusätzliche Ausbildungskosten.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss der Klassen: AM, L
  • nötiger Vorbesitz: nichts

BF17

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden darf. Damit schließt das BF17 an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Einschluss der Klassen: AM, L
  • nötiger Vorbesitz: nichts

BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t ist.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 18 Jahre / BF 17
  • Einschluss der Klassen: nichts
  • nötiger Vorbesitz: B

B96

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 18 Jahre / BF 17
  • Einschluss der Klassen: nichts
  • nötiger Vorbesitz: B
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Lastkraftwagen

C1

Der Führerschein der Klasse C1 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg. Diese Fahrzeuge sind für die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (außer dem Fahrer) ausgelegt und dürfen auch mit einem Anhänger gefahren werden, solange dessen zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg beträgt.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss der Klassen: nichts
  • nötiger Vorbesitz: B

C1E

Mit dem C1E-Führerschein können Lkw-Fahrer ein C1-Fahrzeug mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Sie dürfen auch ein B-Fahrzeug mit einem Anhänger über 3500 kg kombinieren, solange die Gesamtmasse von Lkw und Anhänger zusammen 12.000 kg nicht überschreitet. Es kommt auf die Fahrzeugpapiere an, nicht auf das tatsächliche Gewicht.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss der Klassen: nichts
  • nötiger Vorbesitz: B, C1

C

Der Führerschein der Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, ausgenommen solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg. Diese Fahrzeuge sind für die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (außer dem Fahrer) ausgelegt und dürfen auch mit einem Anhänger gefahren werden, solange dessen zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg beträgt.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre in Verbindung mit Berufsausbildung oder vorgeschalteter Grundqualifikation
  • Einschluss der Klassen: C1
  • nötiger Vorbesitz: B

CE

Der Führerschein der Klasse CE berechtigt zum Führen von Zugfahrzeugen der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg haben.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre in Verbindung mit Berufsausbildung oder vorgeschalteter Grundqualifikation
  • Einschluss der Klassen: C1E, BE, T
  • nötiger Vorbesitz: B, C
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Omnibus

D1

Für Kraftomnibusse bis 8 Meter Länge, die zur Beförderung von maximal 16 Fahrgästen ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zGM von max. 750 kg) genügt die Fahrerlaubnis der Klasse D1. Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, bedarf es – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – mindestens die Klasse D1.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre in Verbindung mit einer Berufsausbildung oder vorgeschalteter Grundqualifikation
  • Einschluss der Klassen: nichts
  • nötiger Vorbesitz: B

D

Zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit zGM von max. 750 kg), ist die Fahrerlaubnisklasse D erforderlich.

Auf einen Blick:

D1E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre in Verbindung mit Berufsausbildung oder vorgeschalteter Grundqualifikation
  • Einschluss der Klassen: C1
  • nötiger Vorbesitz: B, D1

DE

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Auf einen Blick:

  • Mindestalter: 24 Jahre (Ausnahmen siehe hier)
  • Einschluss der Klassen: D1E, C1E und BE
  • nötiger Vorbesitz: B, D